Compliance

Was wir dürfen.
Was wir nicht tun.

Transparenz über unsere Methoden — weil Vertrauen auf Klarheit aufbaut, nicht auf Verschleierung.

Was eine konzessionierte Detektei darf

Observation im öffentlichen Raum

Personenbeobachtung auf öffentlichem Grund. Foto- und Videodokumentation in öffentlich zugänglichen Bereichen, soweit keine Kernbereichsverletzung der Privatsphäre vorliegt.

Recherche öffentlicher Quellen

Auswertung öffentlicher Register (Firmenbuch, Grundbuch, Insolvenzdatei), Medienberichte, Social-Media-Profile und andere frei zugängliche Informationsquellen.

Anschriftensermittlung

Ermittlung des Aufenthaltsorts von Personen über zulässige Quellen und Methoden.

Background-Recherche

Überprüfung von Bonität, Vorstrafen (soweit öffentlich), Geschäftsbeteiligungen und Reputation einer Person oder eines Unternehmens.

Gerichtsverwertbare Dokumentation

Erstellung von Berichten, die als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden können — nach behördlichen Dokumentationsstandards.

Was wir nicht tun

Keine Telefonüberwachung

Das Abhören von Telefonaten oder das Aufzeichnen von Kommunikationen ist ausschließlich Behörden mit richterlicher Anordnung vorbehalten.

Kein Zugriff auf geschützte Datenbanken

Wir haben keinen Zugang zu polizeilichen Datenbanken, Zentralmelderegistern oder anderen behördlichen Informationssystemen.

Keine Rechtsberatung

Wir ermitteln und dokumentieren. Für die rechtliche Bewertung der Ergebnisse arbeiten Sie mit Ihrem Anwalt zusammen — oder wir vermitteln Ihnen einen Kooperationspartner.

Kein Eindringen in private Räume

Keine Observation in Kernbereichen der Privatsphäre (Wohnung, Bad, Schlafzimmer). Keine heimlichen Aufnahmen in nicht-öffentlichen Räumen ohne Einverständnis.

Keine Hacker-Angriffe

OSINT (Open-Source Intelligence) nutzt ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen. Keine unbefugten Zugriffe auf Accounts, E-Mail-Postfächer oder geschützte Systeme.

Rechtsgrundlage

Konzessioniert gemäß § 130 GewO

Die gewerbsmäßige Ermittlertätigkeit ist in Österreich an eine behördliche Konzession gebunden. § 130 der Gewerbeordnung regelt die Voraussetzungen: Vertrauenswürdigkeit, fachliche Befähigung und eine angemessene berufliche Vergangenheit. Werner Schauer erfüllt alle Voraussetzungen — konzessioniert seit 2017.

Fragen zu unseren Methoden? Wir klären offen.